Stand: 15  Dezember  2006 Weiterempfehlen DruckenDrucken
 

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BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin genannt - ist zum 1. Mai 2002 gegründet worden. Grundlage ihrer Entstehung ist das "Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG)" vom 22. April 2002. Die BaFin vereinigt unter ihrem Dach die drei ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe). Damit gibt es in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Dadurch werden Kapitalmarktverflechtungen, Unternehmensbeziehungen und Risiken erfassbar und handhabbar. Die Bundesanstalt leistet so einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes Deutschland und zur Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Finanzmarktaufsichten: CNMV und AMF

Beherrschungsvertrag

Vereinbarung zwischen Grossaktionären einer Gesellschaft über gegenseitige Rechte und Pflichten, z.B. Mindesthaltedauer und Veräußerung der Aktien. Im allgemeinen werden solche Vereinbarungen für eine bestimmte Dauer getroffen.

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