Stand: 15  Dezember  2006 Weiterempfehlen DruckenDrucken
 

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Hauptversammlung

Mindestens einmal pro Jahr stattfindende Versammlung, zu der alle Aktionäre einer Aktiengesellschaft eingeladen werden. Die Hauptversammlung findet innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. In der Hauptversammlung wird u.a. der Jahresabschluss festgestellt und der Aufsichtsrat bestellt. Zu spezifischen Themen können auch außerordentliche Versammlungen einberufen werden (z.B. im Falle eines Unternehmenszusammenschlusses oder einer Kapitalerhöhung).

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