Stand: 05  August  2008 Weiterempfehlen DruckenDrucken
 

EADS Insiderhandelsbestimmungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der Vorstand der EADS hat vor kurzem einer Aktualisierung der Insiderhandelsbestimmungen der EADS zugestimmt, um neuere Änderungen der entsprechenden europäischen Vorschriften zu berücksichtigen und die Einhaltung von allerhöchsten Corporate Governance-Standards zu gewährleisten.
Da es nun aktualisierte Insiderhandelsbestimmungen gibt, möchte ich diese Gelegenheit ergreifen, um Ihnen den Zusammenhang und den Hintergrund dieser Regelungen sowie ihren Zweck und ihre Anwendung näher zu bringen. Hervorzuheben ist diesbezüglich die strikte Einhaltung der Insiderhandelsbestimmungen der EADS.

Was sind Insiderhandelsbestimmungen?

Die niederländische Autoriteit Financiële Markten („AFM") sowie weitere Börsenaufsichtsbehörden (die französische Autorité des marchés financiers („AMF"), die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin") and die spanische Comisión Nacional del Mercado de Valores („CNMV")), die die Märkte regulieren, auf denen Wertpapiere der EADS zum Handel zugelassen sind, machen der EADS bestimmte Vorschriften zur Auflage und erwarten, dass diese intern durchgesetzt werden.

Diese Vorschriften werden auferlegt, um zu gewährleisten, dass die Wertpapiere zu ihrem tatsächlichen Marktwert gehandelt werden. Dieser Marktwert basiert unter anderem darauf, dass die allen Wertpapierinhabern zugänglichen Informationen transparent sind. Wenn einige von ihnen über Insiderinformationen verfügen, beeinflussen diese ihre Handelsstrategie, worunter der Markt leiden würde.

Es ist daher zwingend notwendig, jeglichen Insiderhandel zu unterbinden. Dies bedeutet, dass man keine Aktien oder andere Wertpapiere einer Firma kaufen oder verkaufen darf, wenn man bezüglich dieser Firma über Insiderwissen verfügt. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass keine Insiderinformationen an Dritte weitergegeben werden, denn dies würde es dem Dritten ermöglichen, aufgrund der preisgegebenen Informationen Aktien oder andere Wertpapiere der betreffenden Firma zu kaufen oder zu verkaufen.

Was sind Insiderinformationen?

Insiderinformationen sind Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind und die ein vernünftiger Investor bei der Entscheidung, Aktien oder andere Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, aller Wahrscheinlichkeit nach als wichtig erachten würde. Dazu gehören alle vertraulichen Informationen, technische, wirtschaftliche, finanzielle oder anderweitige, die den Kurs von Wertpapieren der EADS beeinflussen könnten, oder auch den Kurs von Wertpapieren jeder anderen Firma, mit der ein Mitglied der EADS-Gruppe Geschäftsbeziehungen hat, z. B. Kunden oder Zulieferer. Insiderinformationen könnten beispielsweise vertrauliche Informationen über eine bevorstehende Fusion oder Übernahme sein, die Vergabe oder Beendigung eines bedeutenden Vertrags, ein größerer Gerichtsprozess, ein entscheidender technologischer Durchbruch oder Fehlschlag, die Anwerbung bzw. der Verlust eines wichtigen Kunden oder Zulieferers oder das Eintreten einer Insolvenz.

Insiderhandelsbestimmungen der EADS

Die EADS bestärkt ihre Mitarbeiter darin, EADS-Wertpapiere zu erwerben. Die diesbezügliche Richtlinie ist, dass die Mitarbeiter alle EADS-Wertpapiere frei handeln sollten, unter der Voraussetzung, dass dies in Übereinstimmung mit den entsprechenden Gesetzen und der Politik der EADS-Gruppe geschieht. Letztere ist in den Insiderhandelsbestimmungen der EADS festgelegt.

Innerhalb der EADS-Gruppe haben Mitglieder der Geschäftsleitung sowie bestimmte andere Mitarbeiter Zugang zu Insiderinformationen, die sich auf die EADS selbst oder auf andere Firmen beziehen. Um die von den entsprechenden Behörden herausgegebenen Vorschriften zu befolgen, ist es diesen Personen nur in bestimmten Zeiträumen erlaubt, direkt oder indirekt Wertpapiergeschäfte durchzuführen. In diesen Zeiträumen ist es den betreffenden Personen nur dann erlaubt, mit Wertpapieren zu handeln, wenn sie über keine Insiderinformationen verfügen. Generell ist also jedem Mitarbeiter, der über Insiderinformationen verfügt, der Handel mit Wertpapieren verboten. Allen Geschäftsführern und Angestellten ist es ebenfalls untersagt, Insiderinformationen an Dritte (einschließlich Freunde und Familienangehörige) weiterzugeben. Jegliche Zuwiderhandlung gegen diese rechtlichen Pflichten kann dazu führen, dass der betreffende Geschäftsführer oder Angestellte der EADS oder der Dritte, an den Insiderinformationen weitergegeben wurden, straf- oder zivilrechtlich belangt wird. Dabei sind sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen denkbar.

Darüber hinaus muss gemäß den Insiderhandelsbestimmungen der EADS der ITR-Beauftragte der EADS über alle Transaktionen mit EADS-Wertpapieren seitens der Geschäftsleitung und bestimmter Mitarbeiter der EADS informiert werden. Wenn Sie glauben, dass Sie möglicherweise in eine der dafür relevanten Kategorien fallen, weil Sie Zugang zu Insiderinformationen haben, dann sollten Sie die Insiderhandelsbestimmungen der EADS lesen, um zu überprüfen, ob diese Vorschrift auf Sie zutrifft.

Die Einteilung in die vier Personenkategorien, der sogenannte „Kreis der betroffenen Personen“, die beim Kauf oder Verkauf von EADS-Aktien einem bestimmten Prozedere folgen müssen, ist im Folgenden aufgeführt. Daraus ist ersichtlich, dass bestimmte Personen nur in genau festgelegten Zeiträumen („Sperrfristen“ beachten!) mit EADS-Aktien handeln dürfen und speziellen Verpflichtungen in Bezug auf die Unterrichtung des ITR-Beauftragten unterliegen:

Kategorien Entsprechendes Verfahren
Betroffene Personen nach Kategorie 1:
• Mitglieder des EADS-Board und des Executive Committee sowie alle Personen, die in enger Beziehung zu ihnen stehen (Verwandte, die am Tag der Transaktion im selben Haushalt lebten und alle juristischen Personen, Firmen und Organisationen, die von dem betreffenden Mitglied kontrolliert werden).

• dürfen lediglich während der 21 Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe der Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse der EADS sowie während der 21 Tage nach der Aktionärshauptversammlung mit EADS-Aktien handeln;
• dürfen nicht mit Wertpapieren handeln, die größere Zulieferer oder wichtige Kunden der EADS-Gruppe betreffen;.
• unterliegen bestimmten Verpflichtungen zur Unterrichtung der Börsenaufsichtsbehörden;
• sollten sich vor jedem Handelsgeschäft mit dem ITR-Beauftragten der EADS in Verbindung setzen.
Betroffene Personen nach Kategorie 2:
• Corporate Vice Presidents des EADS-Konzerns und Senior Vice Presidents in der Konzernzentrale der EADS sowie alle Personen, die in enger Beziehung zu ihnen stehen,
• Mitglieder des Shareholder Committee und des Executive Committee von Airbus.
• dürfen lediglich während der 21 Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe der Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse der EADS sowie während der 21 Tage nach der Aktionärshauptversammlung mit EADS-Aktien handeln;
• sollten sich vor jedem Handelsgeschäft mit dem ITR-Beauftragten der EADS in Verbindung setzen.
Betroffene Personen nach Kategorie 3:
• Hauptaktionäre der EADS.
• dürfen ganzjährig Handelsgeschäfte durchführen, mit Ausnahme der 21 Tage vor der öffentlichen Bekanntgabe der Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse der EADS sowie während der 21 Tage vor der Aktionärshauptversammlung.

Betroffene Personen nach Kategorie 4:
• Mitarbeiter, die Begünstigte von Wertpapieren im Rahmen des EADS Long-term Incentive Plan sind (wie z.B Stock Options, 'Performance' und 'Restricted Share Programmen').
• dürfen ganzjährig Handelsgeschäfte durchführen, mit Ausnahme der 21 Tage vor der öffentlichen Bekanntgabe der Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse der EADS sowie während der 21 Tage vor der Aktionärshauptversammlung.

Die oben aufgeführten Einschränkungen beziehen sich auch auf von anderen Firmen herausgegebene und börsennotierte Wertpapiere, einschließlich von Kunden und Zulieferern des EADS-Konzerns, wenn der betreffende EADS-Mitarbeiter oder
-Geschäftsführer über Insiderinformationen im Zusammenhang mit dieser Firma verfügt.
Ich möchte Sie deshalb bitten, die Insiderhandelsbestimmungen der EADS sorgfältig durchzulesen, um sich mit deren Inhalt und den Vorschriften, die möglicherweise auf Sie zutreffen, vertraut zu machen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den ITR-Beauftragten der EADS, Telefonnr.: +49 89 607 34200, Fax: +49 89 607 34206, E-Mail: hans-peter.ring@eads.net.

Mit freundlichen Grüßen


Hans Peter Ring
ITR-Beauftragter der EADS