Auf der Grundlage der Genehmigung durch die Hauptversammlungen hat das Board of Directors der EADS in den Jahren 2000 bis 2006 Stock Option Plänen für die Mitglieder des Executive Committee sowie für das Senior Management des Konzerns zugestimmt. Das Board of Directors hat in seinem Meeting am 18. Dezember 2006, auf Grundlage der ihm von der Hauptversammlung am 4. Mai 2006 gegebenen Vollmacht, die Gewährung von "performance and restricted shares" (leistungsbezogene und verbleibensabhängige Anteile) an berechtigte Arbeitnehmer des Unternehmens bewilligt.
Für den Aktienoptionsplan 2006 überstieg, wie bei den vorherigen Aktienoptionsplänen, der Ausübungspreis den Marktpreis am Tag der Gewährung.
In seinem Meeting am 7. Dezember 2007 genehmigte das Board of Directors die Gewährung von "performance units" and "restricted units" (leistungsbezogene und verbleibensabhängige Einheiten) im Konzern. Die gewährten sogenannten "Einheiten" werden nicht physisch durch Aktien beglichen, fallen aber unter die aktienbasierten Vergütungstransaktionen im Barausgleich gemäß IFRS 2.