Bei den Sitzungen am 26. Mai 2000, 20. Oktober 2000, 12. Juli 2001, 9. August 2002, 10. Oktober 2003, 8. Oktober 2004, 9. Dezember 2005 und 18. Dezember 2006 genehmigte das Board of Directors der Gesellschaft auf der Grundlage der durch die Aktionärsversammlungen vom 24. Mai 2000, 10. Mai 2001, 6. Mai 2003, 11. Mai 2005 und 4. Mai 2006 erteilten Ermächtigung die Zuteilung von Aktienoptionen zum Zeichnen von Aktien des Unternehmens.
In seiner Sitzung am 18. Dezember 2006 stimmte das Board of Directors der Gesellschaft auf der Grundlage der Ermächtigung durch die Aktionärsversammlung vom 4. Mai 2006 der leistungsabhängigen Aktienzuteilung und der Zuteilung von EADS-Aktien mit beschränkten Rechten zu.
Auf seinen Sitzungen am 7. Dezember 2007, 13. November 2008, 13. November 2009 und 10. November 2010 genehmigte das Board of Directors der Gesellschaft die Zuteilung von Leistungseinheiten und von Einheiten mit beschränkten Rechten an der Gesellschaft.
Die wichtigsten Kennzahlen dieser Optionen, der leistungsabhängigen Aktien und Aktien mit beschränkten Rechten und der Leistungseinheiten und Einheiten mit beschränkten Rechten zum 31. Dezember 2010 sind in den „Anhang zum Konzernabschluss (IFRS) — Anmerkung 36 – aufgeführt: "Anteilsbasierte Vergütung“. Sie sind auch im Registrierungsdokument 2010 (Kap. 4.3.3 "Langfristige Leistungspläne") dargestellt.
Informationen über die von den Mitgliedern des Board of Directors und des Executive Committee durchgeführten Transaktionen sind über die Webseite von EADS und/oder die Webseiten der entsprechenden Börsenaufsichtsbehörden erhältlich.
Status: Dez. 2010
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