EADS setzt Aktienrückkaufprogramme ein, um eine Abschwächung der Aktien durch Mitarbeiteraktien- und Stock Options-Pläne zu vermeiden. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms ist EADS gegenüber den Behörden zur Meldung verpflichtet. Diese Meldung erfolgt in Übereinstimmung mit der "Verordnung der Kommission Nr. 2273/2003" und im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG der Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme.
Transaktion zu Rückkaufprogrammen (periodische Offenlegung):
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