Die Gesellschaft wird vom Board of Directors oder vom Chief Executive Officer vertreten. Der Chief Executive Officer darf keine Geschäfte tätigen, die in die Hauptzuständigkeitsbereiche des Board of Directors fallen, es sei denn, diesen Geschäften hat das Board of Directors vorab zugestimmt.
Zu den Hauptaufgaben des Board of Directors zählen unter anderem:
- Genehmigung grundlegender Änderungen in Bezug auf Art und Umfang der Konzerntätigkeit;
- Genehmigung von Beschlussvorlagen in Bezug auf die Änderung der Satzung von EADS, die der Hauptversammlung der Aktionäre vorgelegt werden (qualifizierte Mehrheit, wie nachstehend definiert);
- Genehmigung der Gesamtstrategie und des Strategieplans des Konzerns;
- Genehmigung bedeutender Änderungen des Geschäftsplans und des Jahresbudgets des Konzerns;
- Festlegung der wichtigsten Leistungsziele des Konzerns;
- Ernennen oder Abberufen des Chairman und des Chief Executive Officer und Beschlussfassung über die Ernennung oder Abberufung des Chief Executive Officer von Airbus; wobei vorausgesetzt wird, dass (i) der Chairman und der Chief Executive Officer von Airbus die gleiche Staatsangehörigkeit, d. h. entweder die französische oder die deutsche Staatsangehörigkeit, haben müssen, und der Chief Executive Officer und COO von Airbus die jeweils andere Staatsangehörigkeit haben muss und (ii) der Chief Executive Officer und Chief Executive Officer von Airbus nicht ein und die selbe Person sein dürfen (die „qualifizierte Mehrheit“);
- Bestellung der Mitglieder des Executive Committee (siehe unten) in ihrer Gesamtheit, nicht auf individueller Basis;
- Erarbeitung und Genehmigung von Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung und der Geschäftsordnung für das Executive Committee (qualifizierte Mehrheit);
- Entscheidung über die Besetzungen des Aktionärsausschusses von Airbus, des Corporate Secretary von EADS und der Vorsitzenden des Aufsichtsrats (oder eines vergleichbaren Organs) von anderen wichtigen Konzernunternehmen und Geschäftseinheiten;
- Genehmigung wesentlicher Änderungen der Organisationsstruktur des Konzerns;
- Genehmigung von Investitionen, Projekten oder Produktentscheidungen oder Veräußerungen des Konzerns mit einem Wert von mehr als 350.000.000 Euro (wobei dies so zu verstehen ist, dass eine qualifizierte Mehrheit nur für Investitionen, Projekte oder Produktentscheidungen oder Veräußerungen des EADS-Konzerns erforderlich ist, deren Wert 500.000.000 Euro übersteigt);
- Genehmigung von strategischen Allianzen und Kooperationsvereinbarungen des Konzerns (qualifizierte Mehrheit);
- Zustimmung zu Angelegenheiten der Aktionärspolitik, wichtigen Maßnahmen oder wichtigen Ankündigungen für die Kapitalmärkte;
- Zustimmung zu allen maßgeblichen Entscheidungen, die sich auf die Konzerngeschäfte mit ballistischen Raketen auswirken (qualifizierte Mehrheit);
- Zustimmung zu anderen Maßnahmen und Geschäftsangelegenheiten, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung sind oder ein ungewöhnlich hohes Risikoniveau in sich bergen;
- Genehmigung aller Vorschläge des Chairmans und des Chief Executive Officers in Bezug auf die Bestellung der unabhängigen Directors zur Vorlage bei der Hauptversammlung der Aktionäre;
- Genehmigung der Grundsätze und Richtlinien, die das Verhalten des Konzerns bei nicht vertraglich festgelegten Verpflichtungen (wie zum Beispiel Umweltangelegenheiten, Qualitätssicherung, Finanzmitteilungen, Integrität) sowie die Corporate Identity des Konzerns regeln.
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