Gesamtvergütung und erstattungsfähige Kosten

Die Gesamtvergütung und damit zusammenhängende Personalaufwendungen für Mitglieder des Board of Directors schlüsseln sich für 2010 und 2009 wie folgt auf:

 

Non-Executive Mitglieder des Board of Directors

2010

in €

2009

in €

Fixum 1,170,000 1,075,000
Sitzungsgeld 520,000 455,000

 

Executive Mitglieder des Board of Directors

   
Grundgehalt 900,000 900,000
Jährlicher variabler Einkommensanteil (bezogen auf den Berichtszeitraum einschließlich des von EADS N.V. gezahlten Anteils) 1,732,500

(1,141,250 

auf Bitte des CEO wurde darauf verzichtet)

 

Folgende Zahlungen wurden für das Jahr 2010 an die Non-Executive Mitglieder des Board of Directors geleistet:

2010

Direktors 

Fixum*

in €

Sitzungsgeld

in €

Gesamt

in €

Bodo Uebber 210,000 120,000 330,000
Rolf Bartke 100,000 50,000 150,000
Dominique D’Hinnin 120,000 60,000 180,000
Juan Manuel Eguiagaray Ucelay 80,000 60,000 140,000
Arnaud Lagardère  100,000 20,000 120,000
Hermann-Josef Lamberti 130,000 45,000 175,000
Lakshmi N. Mittal**  80,000 40,000 120,000

Sir John Parker

130,000 45,000 175,000
Michel Pébereau 100,000 35,000 135,000
Wilfried Porth 120,000 45,000  165,000
Total  1,170,000  520,000

1,690,000

*   2011 wird das Fixum gezahlt.
** 2011 werden alle Honorare gezahlt.

 

Folgende Zahlungen wurden an die Executive Mitglieder des Board of Directors für das Jahr 2010 geleistet:

2010

Direktor

Grundgehalt

in €

Jährlicher variabler Einkommensanteil für 2010

in €

Louis Gallois  900,000  1,732,500

Die jährliche Gesamtzielvergütung des Executive-Mitglieds des Board of Directors (CEO) wird seit seiner Bestellung im Jahr 2006 erstmalig erhöht. Diese Erhöhung um 10 Prozent von 2.000.000 Euro auf 2.200.000 Euro (Grundgehalt von 990.000 Euro /jährlicher variabler Zieleinkommensanteil von 1.210.000 Euro) kommt im Jahr 2011 vorbehaltlich der Zustimmung auf der nächsten Jahreshauptversammlung der Gesellschaft zur Anwendung.

Angesichts der besseren Konzernergebnisse und anderer erreichter Meilensteine hat das Board of Directors die Empfehlung ausgesprochen, dass unter den derzeitigen Bedingungen alle Directors ihre Vergütung für das Jahr 2010 annehmen sollten. Für den CEO umfasst dies den jährlichen variablen Einkommensanteil, auf den er für das Jahr 2010 Anspruch hat.

 

Langfristige Leistungspläne

Die nachstehende Tabelle enthält einen Überblick über die dem Chief Executive Officer im Jahr 2010 im Rahmen des langfristigen Leistungsplans gewährten Leistungseinheiten:

Leistungsplan: Anzahl der Performance Units*
 
Gewährt 
in 2010
Ausübungsdatum
Louis Gallois 54,400

 

Zeitplan sieht 4 Zahlungen über 2 Jahre vor:


(a) 25% erwartet im Mai 2014;
(b) 25% erwartet im November 2014;
(c) 25% erwartet im Mai 2015;
(d) 25% erwartet im November 2015.

 

(*) Die Zuweisung aller Leistungseinheiten, die dem Chief Executive Officer gewährt wurden, erfolgt entsprechend der festgelegten Leistungsparameter.

 

Pensionsleistungen

Die Arbeitsverträge der zwölf Mitglieder des Executive Committee enthalten Pensionszusagen. Als allgemeine Regel gilt, dass sie im Alter von 60 oder 65 Jahren eine jährliche Pension in Höhe von 50 Prozent ihres jährlichen Grundgehalts bei bis zu 5 Jahren Dienstzeit im Executive Committee von EADS erhalten.

Diese Ansprüche können nach einer zweiten Amtszeit schrittweise auf 60 Prozent steigen, üblicherweise nach zehn Dienstjahren im Executive Committee . Um in den Genuss des höheren Satzes der Ansprüche von 60 Prozent zu gelangen, muss das jeweilige Mitglied des Executive Committee jedoch eine 12-jährige Betriebszugehörigkeit beim Konzern vorweisen.

Diese Pensionspläne wurden durch kollektive Pensionspläne für Führungskräfte in Frankreich und Deutschland umgesetzt. Die Pensionszusagen enthalten auch separate Regelungen zum Beispiel hinsichtlich der Mindestzugehörigkeit zum Konzern oder andere Bedingungen, um sie in Einklang mit nationalen Vorschriften zu bringen.

Für den Chief Executive Officer belief sich die Höhe der festen Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2010 (d. h. der Buchwert in bar) auf 2,3 Millionen Euro, während die für das Geschäftsjahr 2010 verbuchte Summe des laufenden Dienstzeit- und Zinsaufwands in Bezug auf seine Pensionszusage einen Aufwand von 0,6 Millionen Euro ausmachte. Für diese Pensionsverpflichtung wurde im Konzernabschluss eine Rückstellung gebildet.

 

Abfindungssumme

Der Anstellungsvertrag des Chief Executive Officer sieht vor, dass er Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat, wenn sein Ausscheiden auf eine Entscheidung des Unternehmens im Falle eines Kontrollwechsels oder einer Änderung der Strategie zurückgeht. Die Zahlung der Abfindung unterliegt außerdem den vom Board of Directors festgelegten und bewerteten Leistungsbedingungen. Sofern anwendbar, beläuft sich die Abfindung auf maximal 18 Monate der jährlichen Gesamtzielvergütung.

Diese Abfindung findet jedoch keine Anwendung, da der Chief Executive Officer das Alter von 65 Jahren erreicht hat und mit sofortiger Wirkung in den Ruhestand treten kann.

Außer dem Chief Executive Officer hat kein anderer amtierender Director Anspruch auf eine Abfindungssumme.



Wettbewerbsverbot

Im Vertrag des Chief Executive Officer ist eine Wettbewerbs­verbotsklausel enthalten. Dieses Wettbewerbsverbot gilt für ein Jahr ab Beendigung des Anstellungsvertrags und ist auf Initiative der Gesellschaft für ein Jahr verlängerbar.

Der Chief Executive Officer erhält im Hinblick auf die Anwendung der Wettbewerbsverbotsklausel eine Vergütung von 50 Prozent der letzten monatlichen Gesamtjahreszielvergütung. Das Monatsgehalt ist als Grundgehalt zuzüglich 1/12 des zuletzt gezahlten jährlichen Leistungsbonus definiert.

 

Sonstige Leistungen

Der Chief Executive Officer hat Anspruch auf einen Firmenwagen. Der Wert seines Firmenwagens beläuft sich zum 31. Dezember 2010 auf 24.120 Euro (ohne MwSt.).

 
  • Airbus
  • EADS Astrium
  • Cassidian
  • Eurocopter

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