Erläuterung der Vergütungspolitik
Non-Executive Mitglieder des Board of Directors
Jedes Non-Executive Mitglied des Board of Directors erhält ein jährliches Fixum von 80.000 Euro und ein Honorar für die Teilnahme an den Sitzungen des Board in Höhe von 5.000 Euro pro Sitzungsteilnahme. Der Chairman des Board of Directors erhält ein jährliches Fixum von 180.000 Euro für die Übernahme dieser Funktion und ein Honorar für die Teilnahme an den Sitzungen des Board in Höhe von 10.000 Euro pro Sitzungsteilnahme.
Die Chairmen der einzelnen Board Committees erhalten zusätzlich ein jährliches Fixum von 30.000 Euro. Die Mitglieder der einzelnen Board Committees erhalten zusätzlich ein jährliches Fixum von 20.000 Euro für jede Mitgliedschaft in einem Committee. Die jährlichen Honorare für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem Committee werden kumuliert, wenn die betreffenden Non-Executive Mitglieder des Board of Directors zwei unterschiedlichen Committees angehören.
Non-Executive Mitglieder des Board of Directors haben keinen Anspruch auf einen variablen Einkommensanteil oder Gewährung von Leistungen im Rahmen langfristiger Leistungspläne von EADS.
Chief Executive Officer
Der Chief Executive Officer (das einzige Executive-Mitglied des Board) bezieht weder ein Honorar für die Teilnahme an den Sitzungen des Board noch eine direkte Vergütung für seine Funktion als Mitglied des Board of Directors. Die Vergütungsrichtlinien für den Chief Executive Officer (sowie für die anderen Mitglieder des Executive Committee) sollen vielmehr ein Gleichgewicht zwischen der kurzfristigen operativen Performance und den mittel- und langfristigen Zielen der Gesellschaft schaffen und setzen sich aus den folgenden Hauptelementen zusammen:
| Vergütungselemente | Vergütungselemente | Kriterien | % des gesamten Zieleinkommens/ % der Zuweisung |
| Grundgehalt | Vergütung des Marktwertes einer Stelle/Position | Persönliche Leistung |
CEO von EADS und CEO von Airbus (2): 45% des gesamten Zieleinkommens Alle anderen Mitglieder des Executive Committee: 50% des gesamten Zieleinkommens
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| Jährlicher variabler Einkommensanteil | Belohnung der jährlichen Leistung unter Zugrundelegung der erreichten Leistungsmaßstäbe der Gesellschaft und persönlichen/teambezogenen Zielen einschließlich finanzielle und nicht finanzielle Ziele und Verhaltensweisen | - Kollektives Element (50% des variablen Anteils der Zielvergütung): Erreichte EBIT (3) (50%), liquide Mittel (25%) und eingesetztes Kapital (25%) (4)
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CEO von EADS und CEO von Airbus (2): 55% des gesamten Zieleinkommens (Spanne von 0% bis 175%) (6) Alle anderen Mitglieder des Executive Committee: 50% des gesamten Zieleinkommens (Spanne von 0% bis 175%) (6) |
| Langfristiger Leistungsplan (Leistungseinheiten) | Belohnung langfristiger Unternehmensleistungen bei Finanzzielen | Die Anzahl der Leistungseinheiten, die übertragen werden, hängt ab vom absoluten mittleren 3-Jahres-Ergebnis je Aktie (5) auf EADS-Ebene | Die übertragenen Leistungseinheiten bewegen sich in einer Spanne von 50% bis 150% der ursprünglichen Zuweisung (1) |
| (1) Bei absoluten negativen Ergebnissen während des Performancezeitraums kann das Board of Directors beschließen, die Übertragung der Leistungseinheiten einschließlich des Anteils von 50 Prozent, der nicht den Performancebedingungen untersteht (zusätzliche Übertragungsbedingung), zu überprüfen. | |||
Der Chief Executive Officer ist außerdem (ebenso wie die anderen Mitglieder des Executive Committee) wie nachstehend erläutert zum Bezug von Pensions- und anderweitigen Sozialleistungen berechtigt, u.a. in seiner Eigenschaft als anspruchsberechtigter Mitarbeiter im Rahmen von Belegschaftsaktienplänen (siehe
„— 4.3.2 Belegschaftsaktienpläne“ und „— 4.3.3 Langfristige Leistungspläne“).
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